Gemeinsam Lösungen finden
mit Kompetenz werben

Registrieren
Filtern
Objektbezogen nach Kategorien:
Global nach Themen / Center:
Global nach Kategorien:
Alle Kategorien
Global nach Regionen:
    Weiterleiten
    Anzeige
     

    Klage gegen die Sandentnahme für den JadeWeserPort abgewiesen

    JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG
    Kompetenzindex:
    100%
    Keine eindeutige Person vorhanden
    Zu Interessen/Lesezeichen hinzufügen
    Keine Person vorhanden
    Empfehlung versenden
    Positiv bewerten
    Eigentumsrechte für Bearbeitung beantragen
    [#hidden_actions_html#]
    Herausgebende Organisation
    Beschreibung

    Wilhelmshaven, 19. Juni 2008 - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat heute nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung die Klage des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) gegen den Rahmenbetriebsplan des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgewiesen. Gleichzeitig wies es den Antrag des LBU auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage zurück.

    Mit dem angegriffenen Rahmenbetriebsplan hatte das LBEG im Jahre 2006 der JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft das Recht erteilt, die für die Errichtung des Tiefwasserhafens benötigten Sandmengen aus zwei Sandentnahmefeldern in der Jade nördlich und südlich des künftigen Hafens zu entnehmen. Mit der Klage hatte der LBU versucht, diese Sandentnahme zu verhindern. Zur Begründung war hauptsächlich vorgetragen worden, der Rahmenbetriebsplan sei deshalb rechtswidrig, weil er gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstoße und im Übrigen die Deichsicherheit nicht ausreichend berücksichtige. Die dem Beschluss zugrunde liegenden Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) seien unzureichend.

    Mit seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtlich einwandfrei ist und die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des nationalen und des Europarechtes ausreichend berücksichtigt. Das Gericht stellte in der mündlichen Darstellung der Urteilsgründe außerdem fest, dass die Begutachtung durch die BAW einwandfrei sei und die vom LBEG vorgesehenen Maßnahmen zur Erhaltung der Deichsicherheit ausreichen.

    Abschließend betonte das Gericht, dass der Weiterführung der von der Gesellschaft begonnenen Sandentnahme somit nichts im Wege stünde. Die Baumaßnahmen können daher wie geplant fortgesetzt werden.


    Dialog
     
    Ihr Beitrag zu Klage gegen die Sandentnahme für den JadeWeserPort abgewiesen
    Publizieren

    Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.

    Herausgebende Organisation
    • JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG
      JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG

      Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven nutzt seine einzigartigen Standortvorteile an der deutschen Nordseeküste: Nach seiner Fertigstellung 2011/2012 kann er tideunabhängig nach einer kurzen Revierfahrt von nur 23 Seemeilen auch von zukünftigen Großcontainerschiffen mit einer Länge von bis zu 430