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    Datensammelwut der Bundesregierung über Personen in der Schifffahrt ist nicht akzeptabel

     
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    Berlin, 24. Januar 2008 - Zu der heute im Bundestag beschlossenen Änderung des Seeaufgabengesetzes (Drs. 16/7415) erklärt der schiffahrts- und hafenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann:

    Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt die Einführung umfangreicher Datenerhebungen für die Passagier-, Güter- und Sportschifffahrt ab.

    Durch die Schaffung des § 9e SeeAufgG und Änderung des §9f werden die „zur Erfüllung einer Aufgabe nach diesem Gesetz“ zuständigen Stellen unter anderem dazu ermächtigt, Angaben zu den an Bord befindlichen Personen, zu den Identifikationsmerkmalen von Sportbooten und deren Eignern und Führern sowie zum Kurs von Schiffen und deren Ladung zu erheben und zu speichern. Das Gros der Daten wird direkt an die Bundespolizei oder an entsprechende Landesbehörden übermittelt.

    Die pauschale Ermächtigung des Verkehrsministeriums und des Innenministeriums, die Datenübermittlung per Rechtsverordnung zu regeln ist inakzeptabel. Das Gesetz ist viel zu unbestimmt darüber, wie die Daten ermittelt und für welchen Zeitraum diese gespeichert werden sollen, deshalb haben wir das Gesetz abgelehnt.

    Durch dieses Gesetz wird jeder Tourist, der eine Fähre besteigt, jeder Sportbootführer jeder Kreuzfahrttourist unter Generalverdacht gestellt. Es ist auch fraglich, ob die so erhobene Datenflut überhaupt sinnvoll ausgewertet werden kann. Anstatt die nächste Monsterdatei mit 29 Mio. Schifffahrtsgästen pro Jahr zu schaffen, sollte der Bund lieber den Zoll vernünftig ausstatten. Der Sicherheit unserer Küsten und Häfen wäre auch viel mehr gedient, wenn der Bund endlich seine auf diverse Ministerien und Behörden verteilten maritimen Kompetenzen in einer Nationalen Küstenwache bündeln würde.






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