Berlin, 24. Januar 2008 - Zu der heute im Bundestag beschlossenen Änderung des Seeaufgabengesetzes
(Drs. 16/7415) erklärt der schiffahrts- und hafenpolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann:
Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt die Einführung umfangreicher
Datenerhebungen für die Passagier-, Güter- und Sportschifffahrt ab.
Durch die Schaffung des § 9e SeeAufgG und Änderung des §9f werden die
„zur Erfüllung einer Aufgabe nach diesem Gesetz“ zuständigen Stellen
unter anderem dazu ermächtigt, Angaben zu den an Bord befindlichen
Personen, zu den Identifikationsmerkmalen von Sportbooten und deren
Eignern und Führern sowie zum Kurs von Schiffen und deren Ladung zu
erheben und zu speichern. Das Gros der Daten wird direkt an die
Bundespolizei oder an entsprechende Landesbehörden übermittelt.
Die pauschale Ermächtigung des Verkehrsministeriums und des
Innenministeriums, die Datenübermittlung per Rechtsverordnung zu regeln
ist inakzeptabel. Das Gesetz ist viel zu unbestimmt darüber, wie die
Daten ermittelt und für welchen Zeitraum diese gespeichert werden
sollen, deshalb haben wir das Gesetz abgelehnt.
Durch dieses Gesetz wird jeder Tourist, der eine Fähre besteigt, jeder
Sportbootführer jeder Kreuzfahrttourist unter Generalverdacht gestellt.
Es ist auch fraglich, ob die so erhobene Datenflut überhaupt sinnvoll
ausgewertet werden kann. Anstatt die nächste Monsterdatei mit 29 Mio.
Schifffahrtsgästen pro Jahr zu schaffen, sollte der Bund lieber den Zoll
vernünftig ausstatten. Der Sicherheit unserer Küsten und Häfen wäre auch
viel mehr gedient, wenn der Bund endlich seine auf diverse Ministerien
und Behörden verteilten maritimen Kompetenzen in einer Nationalen
Küstenwache bündeln würde.
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