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BSH genehmigt zwei weitere Windparks in der Nordsee

Bundesamt  für Seeschifffahrt und Hydrographie
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Knapp eine Woche nach der Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien in Bonn hat das Bundesamt für Seeschiff-fahrt und Hydrographie (BSH) am Mittwoch zwei weitere Offshore-Windparks in der Nordsee genehmigt. Rund 30 km westlich der Insel Amrum gab es für die WINKRA Offshore Nordsee Planungs- und Betriebsgesellschaft aus Hannover grünes Licht für den Bau von zunächst 80 Windenergieanlagen (WEA), die in einer ersten Pilotphase errichtet werden sollen. Später könnten hier weitere 170 WEA entstehen. Zeitgleich wurde einige Kilometer weiter nördlich das Projekt der Amrumbank West GmbH aus Müden /Aller, genehmigt, die insgesamt maximal 80 WEA 36 km südwestlich von Amrum bauen will. Hier wird vorab eine 90 m hohe Messplattform entstehen, die genauere Informationen insbesondere zu Windverhältnissen, Lufttemperaturen und Niederschlägen vor Ort liefern soll und ebenfalls Gegenstand der BSH-Genehmigung ist.

Beide Standorte erfüllen die notwendigen Voraussetzungen, dass weder die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigt noch die Meeresumwelt gefährdet wird, erklärte BSH-Präsident Prof. Dr. Ehlers in Hamburg. Die Vorhaben - "Nordsee Ost" und "Amrumbank West" - liegen außerhalb künftiger Schutzgebiete in einem vergleichsweise verkehrsarmen Seegebiet, wo keine gekennzeichneten Schifffahrtswege oder Reeden vorhanden sind. Auch die Risikoanalyse des Germanischen Lloyd, die für beide Standorte in einer Gesamtbetrachtung mündete, bestätigt ein nur geringes Verkehrsaufkommen.

Wegen der räumlichen Nähe wurden auch die Umweltauswirkungen beider Vorhaben im Zusammenhang betrachtet, ergänzte BSH-Justitiar Rolf v. Ostrowski, der für beide Verfahren zuständig ist. Großflächige Untersuchungen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen ergaben, dass beide Projekträume von der Naturausstattung her ein relativ geringes ökologisches Konfliktpotential haben. So seien keine erheblichen Auswirkungen auf den Vogelzug zu erwarten. Grundsätzlich behalte sich die Genehmigungsbehörde jedoch neben vielen anderen Auflagen und Bedingungen auch die Option vor, notfalls drohenden Vogelschlag durch zeitweises Abschalten der Anlagen zu vermeiden.

Wie bei den benachbarten Windpark-Projekten im Seegebiet um Borkum, die das BSH im Februar genehmigt hatte, soll auch bei den jetzt genehmigten Vorhaben eine aufeinander abgestimmte Bauablaufplanung sicherstellen, die Einwirkungen auf die Meeresumwelt während der Bauphase zu minimieren. Beide Unternehmen planen eine gemeinsame Kabeltrasse, so dass auch hier die Auswirkungen auf die Umwelt gering gehalten werden.

Beide Antragsteller haben große Energieversorger mit im Boot: WINKRA ist eine Tochter des niederländischen Energieversorgers Essent. An der Amrumbank West GmbH ist die E.ON Energy Projects GmbH beteiligt.

Insgesamt laufen derzeit beim BSH Verfahren für 30 Windpark-Projekte (24 Nordsee, 6 Ostsee). Bundesweit sind die Vorhaben von WINKRA-Energie und Amrumbank West GmbH das fünfte und sechste genehmigte Projekt außerhalb der 12-Seemeilen-Grenze in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland.

Anlagen:

Eckpunkte der Genehmigung WINKRA-Energie

Eckpunkte der Genehmigung Amrumbank West GmbH
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  • Bundesamt  für Seeschifffahrt und Hydrographie
    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

    Das BSH (http://www.bsh.de) ist der maritime Dienstleister des Bundes für Schifffahrt, Wirtschaft und Meeresumwelt: Förderung der deutschen Handelsflotte; Schiffsvermessung und Flaggenrecht; Erteilung und Registrierung von Zeugnissen für Seeleute;