Die Bundesregierung formuliert ihre integrierte Meerespolitik unter Berücksichtigung bestehender Regelungen, laufender Maßnahmen sowie unter Nutzung bereits erziel ter Ergebnisse. Die Funktion des Koordinators der maritimen Wirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist hier ebenso positiv zu würdigen wie die unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit entwickelte „Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere“. Diese wird als wichtiger Baustein des „Entwick lungsplans Meer“ verstanden, wie auch die alle zwei Jahre stattfindende „Nationale Maritime Konferenz“, das jährli che Meeresschutzsymposium beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder der jährliche „Bericht des Flottenkommandos zur maritimen Abhängig keit der Bundesrepublik Deutschland“.
Das Bundeskabinett hat zudem am 1. April 2009 „Leitlinien für einen ‚Entwicklungsplan Meer‘ im Rahmen einer integrierten deutschen Meerespolitik“ verabschiedet, die als strategische Grundlagen für den vorliegenden „Ent wicklungsplan Meer“ dienen.
Ausgehend von den Herausforderungen, denen sich die Bundesregierung und die Landesregierungen auf allen politischen Ebenen ausgesetzt sehen und auf der Basis der bereits bestehenden meerespolitischen Konzepte und sek toralen maritimen Maßnahmen bündelt der „Entwicklungsplan Meer“ die meerespolitischen Interessen Deutschlands und richtet die Schwerpunkte, politisches Handeln, Maßnahmen und Instrumente an strategischen Rahmenzielen aus.
Der „Entwicklungsplan Meer“ setzt also die bestehenden Grundsätze und Inhalte der jeweiligen Fachpolitiken vo raus. Davon ausgehend analysiert er deren Zusammenhänge, Interdependenzen, Schnittstellen und Konflikte und leitet daraus integriertes meerespolitisches Handeln ab.
Unter Berücksichtigung internationaler Zusammenhänge und Abhängigkeiten werden die Stellschrauben für die In teressenvertretung Deutschlands in europäischen und internationalen Verträgen, Abkommen und Gremien identifiziert.
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