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Herausgebende Organisation
Bundesministerium der VerteidigungBundeswehr
Beschreibung
Die Bundesregierung hat am 31. August 2011 den von Bundesminister der Verteidigung Thomas de Maizière vorgelegten Entwurf eines EinsatzversorgungsVerbesserungsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetzesvorhaben soll die Versorgung der Einsatzgeschädigten und der Hinterbliebenen verbessert werden.
Der in Federführung des Verteidigungsministeriums erarbeitete und mit den anderen Ressorts abgestimmte Gesetzentwurf dient der Umsetzung des am 7. Oktober 2010 vom Deutschen Bundestag angenommenen Antrages der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, wonach – unbeschadet des bisher Erreichten – den im Einsatz versehrten Soldatinnen, Soldaten und Zivilbediensteten des Bundes sowie deren Hinterbliebenen die bestmögliche soziale Absicherung gewährt werden soll.
Zum Gesetzentwurf erklärt Verteidigungsminister de Maizière: „Ich begrüße die Gesetzesinitiative des Parlamentes ausdrücklich. Die entscheidende Verbesserung sehe ich darin, dass die Versorgung der Hinterbliebenen von NichtBerufssoldaten an die von Berufssoldaten angeglichen wird. Auch die Anhebung der einmaligen Entschädigung bei schweren Verwundungen im Einsatz von 80.000 EUR auf 150.000 EUR stellt eine deutliche Verbesserung dar.“
Der in Federführung des Verteidigungsministeriums erarbeitete und mit den anderen Ressorts abgestimmte Gesetzentwurf dient der Umsetzung des am 7. Oktober 2010 vom Deutschen Bundestag angenommenen Antrages der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, wonach – unbeschadet des bisher Erreichten – den im Einsatz versehrten Soldatinnen, Soldaten und Zivilbediensteten des Bundes sowie deren Hinterbliebenen die bestmögliche soziale Absicherung gewährt werden soll.
Zum Gesetzentwurf erklärt Verteidigungsminister de Maizière: „Ich begrüße die Gesetzesinitiative des Parlamentes ausdrücklich. Die entscheidende Verbesserung sehe ich darin, dass die Versorgung der Hinterbliebenen von NichtBerufssoldaten an die von Berufssoldaten angeglichen wird. Auch die Anhebung der einmaligen Entschädigung bei schweren Verwundungen im Einsatz von 80.000 EUR auf 150.000 EUR stellt eine deutliche Verbesserung dar.“
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