Öffentliche Aufträge: Neue Initiativen der Kommission für mehr Transparenz und mehr Effizienz bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern
Die Europäische Kommission hat die Initiativen vorgestellt, mit denen sie den grenzüberschreitenden Wettbewerb bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern intensivieren will. 2006 wird sie in einer so genannten Auslegungsmitteilung erläutern, in welchen Fällen die Mitgliedstaaten bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die militärischen Zwecken dienen und wesentliche Sicherheitsinteressen berühren, von den EU-Ausschreibungsvorschriften abweichen können. Parallel dazu beginnen die Arbeiten an einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Koordinierung der Vergabeverfahren im Verteidigungssektor. Geregelt werden sollen die Fälle, in denen ein Mitgliedstaat die Ausnahme nach Artikel 296 EG-Vertrag nicht in Anspruch nehmen kann oder will. Beide Initiativen stützen sich auf die Ergebnisse einer Konsultation, die im September 2004 mit einem Grünbuch eingeleitet wurde, das sich mit der Frage auseinandersetzt, wie die Beschaffung von Verteidigungsgütern, unter Berücksichtigung der spezifischen Merkmale dieses Sektors, transparenter und effizienter gestaltet werden könnte (vgl. IP/04/1133). Außerdem lehnen sie sich an die befürwortende Stellungnahme an, die das Europäische Parlament kürzlich abgegeben hat (s. Wuermeling-Bericht).
Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy dazu: „Die Antwort auf die Konsultation ist eindeutig. Das EU-Recht über die Beschaffung von Verteidigungsgütern muss dringend erläutert und verbessert werden. Wir müssen einen Gang höher schalten. Es geht um die Zukunft der europäischen Rüstungsindustrie. Wenn wir wirklich vorankommen wollen, müssen wir mit großer Wahrscheinlichkeit über einen Verhaltenskodex und eine Auslegungsmitteilung hinausgehen.
Maßnahmenvorschläge
In Erwartung der Ergebnisse einer umfassenden Folgenabschätzung für eine
Richtlinie wird die Kommission 2006 eine Auslegungsmitteilung über die Anwendung
von Artikel 296 EG-Vertrag veröffentlichen. Dies ist eine nichtlegislative Maßnahme,
die die Gefahr rechtlicher Fehlinterpretationen verringert und somit gewährleistet,
dass die Mitgliedstaaten geltende Vorschriften besser anwenden. In der Mitteilung
wird die Kommission, unter Zugrundelegung der EuGH-Rechtsprechung, die
Grundsätze für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung in Erinnerung rufen
und erläutern, nach welchen Kriterien die Mitgliedstaaten nachweisen müssen, ob
die Voraussetzungen für ihre Anwendung erfüllt sind oder nicht.
Gleichwohl dürfte die Mitteilung nicht ausreichen, um alle Mängel zu beheben, die
die geltende Richtlinie im Hinblick auf die spezifischen Merkmale der Beschaffung
von Verteidigungsgütern aufweist. Daher wird die Möglichkeit einer spezifischen
Richtlinie ernsthaft in Erwägung gezogen. Gemäß dem Grundsatz einer besseren
Rechtsetzung wird ein etwaiger Richtlinienvorschlag einer Folgenabschätzung
unterzogen, in der die voraussichtlichen Kosten gegen den Nutzen abgewogen
werden.
Ergebnisse der Konsultation
Auf die Grünbuch-Konsultation gingen 40 Antworten ein: von Institutionen
(Europäisches Parlament), von der Industrie und von 16 Mitgliedstaaten. In allen
Stellungnahmen wird das Grünbuch begrüßt und das Ziel der Kommission, nämlich
mit geeigneten Regeln für Beschaffungen im Verteidigungsbereich einen Beitrag zur
Überwindung der Marktfragmentierung und zur Steigerung des innereuropäischen
Wettbewerbs zu leisten, befürwortet.
Ein europäischer Markt für Verteidigungsgüter
Die Entwicklung des europäischen Marktes für Verteidigungsgüter gewinnt
angesichts des Ausbaus der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
und der Einrichtung der Europäischen Verteidigungsagentur noch an Bedeutung. Die
Arbeit der Europäischen Verteidigungsagentur und die Kommissionsinitiative richten
sich auf zwei unterschiedliche Segmente des Rüstungsmarktes. Die beiden
Initiativen ergänzen einander, und Kommission und EDA arbeiten eng zusammen.
Die Stellungnahmen zu der Konsultation finden Sie unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/comm/internal_market/publicprocurement/dpp_de.htm
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