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Beschreibung
Berlin.
Die Besoldung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stand im Mittelpunkt eines
Gesprächs des Bundesvorstandes des Deutschen BundeswehrVerbandes mit
dem Vorsitzenden der SDP-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck und
dessen Vize Walter Kolbow.
DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz betonte auf der heutigen Bundesvorstandssitzung gegenüber Struck und Kolbow: „Der vierte Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes, der am 17. Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, ist für den DBwV inakzeptabel. Das Gebot der Gleichbehandlung wurde im vorliegenden Gesetzentwurf grob missachtet.“
„Der Deutsche BundeswehrVerband fordert gleiche Aufstiegschancen für Soldaten und Beamte sowie uneingeschränkte Anrechnung der
Erfahrungszeiten beim Wechsel vom Soldaten- in ein Beamtenverhältnis“, sagte Gertz. „Das Gesetz darf nicht in Kraft treten, wenn die Besonderheiten des Soldatenberufs nicht in der gemeinsamen Besoldungstabelle für Soldaten und Beamte berücksichtigt werden.“
Sollte der Gesetzgeber nicht die vom DBwV angemahnten Korrekturen vornehmen, fordert der Deutsche BundeswehrVerband eine eigene
Besoldungsordnung „S“ für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Der Fraktionschef der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck, sicherte dem Bundesvorstand seine Unterstützung in der Frage der Gleichbehandlung der Soldaten in dem Gesetz zu. Der Bundestag muss über das Dienstrechtsneuordnungsgesetz noch beschließen.
Gertz: „Wir nehmen Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Wort, die anlässlich des 50-jährigen Bestehens des DBwV gesagt hat, den Soldaten sollten nicht weitere Zumutungen auferlegt werden.“ In einem Brief an die Kanzlerin schrieb Gertz: „Ich bin überzeugt davon, dass die Bundesregierung nicht gut daran täte, diesen Entwurf unverändert dem Parlament zuzuleiten.“
DBwV-Bundesvorsitzender Oberst Bernhard Gertz betonte auf der heutigen Bundesvorstandssitzung gegenüber Struck und Kolbow: „Der vierte Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes, der am 17. Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, ist für den DBwV inakzeptabel. Das Gebot der Gleichbehandlung wurde im vorliegenden Gesetzentwurf grob missachtet.“
„Der Deutsche BundeswehrVerband fordert gleiche Aufstiegschancen für Soldaten und Beamte sowie uneingeschränkte Anrechnung der
Erfahrungszeiten beim Wechsel vom Soldaten- in ein Beamtenverhältnis“, sagte Gertz. „Das Gesetz darf nicht in Kraft treten, wenn die Besonderheiten des Soldatenberufs nicht in der gemeinsamen Besoldungstabelle für Soldaten und Beamte berücksichtigt werden.“
Sollte der Gesetzgeber nicht die vom DBwV angemahnten Korrekturen vornehmen, fordert der Deutsche BundeswehrVerband eine eigene
Besoldungsordnung „S“ für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Der Fraktionschef der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Struck, sicherte dem Bundesvorstand seine Unterstützung in der Frage der Gleichbehandlung der Soldaten in dem Gesetz zu. Der Bundestag muss über das Dienstrechtsneuordnungsgesetz noch beschließen.
Gertz: „Wir nehmen Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Wort, die anlässlich des 50-jährigen Bestehens des DBwV gesagt hat, den Soldaten sollten nicht weitere Zumutungen auferlegt werden.“ In einem Brief an die Kanzlerin schrieb Gertz: „Ich bin überzeugt davon, dass die Bundesregierung nicht gut daran täte, diesen Entwurf unverändert dem Parlament zuzuleiten.“
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