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    CSAR - Bewaffnetes Suchen und Retten – die militärische Form von Such- und Rettungsaktionen in Krisen- und Kriegsgebieten

    Minister zu Guttenberg verleiht dem Thema etwas unerwartet ein neues Gewicht
    Jürgen K.G. Rosenthal
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    Bewaffnetes Suchen und Retten/Combat Search and Rescue (CSAR) sind militärische, bewaffnete Such- und Rettungsaktionen mit dem Ziel, Besatzungen von Luftfahrzeugen, die in Not geraten sind, notfalls mit Waffeneinsatz aus Krisen- und Kriegsgebieten zu bergen. Dies schließt auch die Suche nach Vermissten sowie die Rettung isolierter oder verletzter Personen im Spektrum von Joint Personnel Recovery Operations (Personalrückführung) mit ein, um sie vor Gefangenschaft sowie Misshandlung, Folter und Ermordung zu bewahren. Wie in den meisten NATO-Mitgliedsstaaten ist auch bei den deutschen Streitkräften federführend die Luftwaffe beauftragt, Fähigkeiten für das bewaffnete Suchen und Retten bereitzuhalten. CSAR-Operationen werden vorrangig mit dafür speziell ausgerüsteten Hubschraubern durchgeführt und im Bedarfsfall durch die Unterstützung von Kampf- und Überwachungsflugzeugen begleitet bzw. geschützt. Daneben gibt es entsprechend den jeweiligen Szenarien auch CSAROperationen mit Bodenfahrzeugen oder schwimmenden Einheiten.

    Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über keine geeigneten Fähigkeiten zum CSAR und ist seit Jahren auf die Unterstützung durch Streitkräfte von NATO-Alliierten angewiesen. Bereits seit geraumer Zeit operieren deutsche Soldaten in Afghanistan, ohne dass in entsprechenden Bedrohungs- und Notsituationen eine nationale Fähigkeit zum Suchen und Retten unter Kampfbedingungen verfügbar wäre. Hier ist die politische und militärische Führung gefordert, den bestmöglichen Schutz für die Soldaten, die sie in den Einsatz befiehlt, ohne weiteren Verzug sicherzustellen. Durch die Beschaffung eines leistungsfähigen und vor allem bereits marktverfügbaren CSAR-Hubschraubers könnte diese Fähigkeitslücke zeitnah geschlossen werden, zumal bereits 1996 eine CSAR-Kerngruppe in Holzdorf eingerichtet wurde, die das verzugslose Erreichen einer CSAR-Befähigung konzeptionell entwickeln soll.

    Gerade in diesen Tagen erlangt die Forderung der Luftwaffe, nunmehr endlich eine CSAR-Fähigkeit durch die Beschaffung eines geeigneten und bereits im Einsatz bewährten CSAR-Hubschraubers ohne weiteren Zeitverzug zu erhalten, eine ganz entscheidende Bedeutung. Im Vorfeld der internationalen Afghanistan-Konferenz in London kündigte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg an, dass der Auftrag der Bundeswehr für den Einsatz in Afghanistan dahingehend geändert wird, dass die Truppe mehr Präsenz in der Fläche zeigen soll. Dies bedeutet mit anderen Worten zum einen das Verlassen der gut geschützten Feldlager und zum anderen mehr Patrouillen zu Fuß und weniger Fahrzeugpatrouillen. Dieser Wandel des Einsatzkonzepts – ähnlich dem US-amerikanischem „Partnering“ – sichert einerseits den wichtigen und vertrauensbildenden Kontakt zur afghanischen Bevölkerung, andererseits birgt er auch Gefahren für die Soldatinnen und Soldaten. Die überall wahrzunehmende aber nicht unbedingt rechtzeitig erkennbare Anwesenheit von Taliban und Terroristen stellt ein erhebliches Gefährdungspotential dar, dem nur mit entsprechender Ausrüstung begegnet werden kann.

    Dazu gehört zweifelsohne auch die Fähigkeit zum bewaffneten Suchen und Retten. Neben den Bodentruppen, die häufig auch in „Urbanen Operationen“ eingesetzt werden, hat die Bundeswehr in Afghanistan auch Luftfahrzeuge wie TORNADO, C-160 Transall und Hubschrauber im Einsatz, deren Bedrohung durch Beschuss und Abschuss allgegenwärtig ist.

    Die Notwendigkeit zur Erlangung der CSAR-Fähigkeit ist innerhalb der Bundeswehr unbestritten, allein die zeitnahe Umsetzung erscheint als problematisch.

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