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BSH überwacht Einhaltung des internationalen Sicherheitscodes ISPS

Bundesamt  für Seeschifffahrt und Hydrographie
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Die Zeit drängt. Ab 1. Juli 2004 tritt für Schiffe und Hafenanlagen ein umfangreicher internationaler Sicherheitskodex in Kraft, der von der UN-Schifffahrtsorganisation IMO nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf Initiative der USA weltweit verbindlich eingeführt wurde. In Deutschland hat hierzu das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die administrativen Aufgaben für die mehr als 450 seegehenden Schiffe unter deutscher Flagge übernommen, die termingerecht mit einem international gültiges Sicherheitszeugnis ausgestattet werden müssen. Nach dem 1. Juli kann Schiffen ohne entsprechende Dokumente das Anlaufen ausländischer Häfen verboten werden. Ziel des ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code) ist es, potenzielle terroristische Übergriffe auf Schiffe und Hafeneinrichtungen möglichst zu verhindern.

Analysen hatten gezeigt, dass der Seeverkehr im Gegensatz zum Luftverkehr weniger geschützt ist, obwohl aufgrund der Internationalität und wirtschaftlichen Bedeutung des Seeverkehrs für den weltweiten Handel eine besondere Gefahrenlage bestehe, erläuterte Christoph Brockmann, verantwortlicher Abteilungsleiter im BSH für die Umsetzung des ISPS-Code auf Schiffen. Für die Sicherheit in den Häfen sind die Bundesländer zuständig. Dort wird ebenfalls mit Hochdruck an der Umsetzung der IMO-Vorgaben gearbeitet.

Auf jedem international verkehrenden Schiff ab 500 BRZ (Bruttoraumzahl) müssen künftig Sicherheitsoffiziere an Bord sein. Außerdem sind Sicherheitsexperten für jede Reederei und jeden Hafenbetrieb zu benennen, die Schwachstellen aufspüren und Sicherheitskonzepte erstellen sollen. Zudem muss jedes Schiff auf der Grundlage einer Risikobewertung einen Gefahrenabwehrplan einführen.

Um trotz des enormen Zeitdrucks alle Schiffe rechtzeitig mit den notwendigen Zertifikaten auszustatten, arbeitet das BSH eng mit Klassifikationsgesellschaften wie dem Germanischen Lloyd zusammen. Diese sind beauftragt, die Gefahrenabwehrpläne zu prüfen und dem BSH zur Genehmigung vorzulegen. Anschließend muss jeder Plan 30 Tage auf dem Schiff erfolgreich „gelebt“ werden, bevor das BSH ein ISSC-Zertifikat (International Ship Security Certificate) erteilt, das auch Bestandteil späterer Kontrollen ist.

Mittlerweile haben die deutschen Schiffe mit ganz wenigen Ausnahmen genehmigte Pläne an Bord, ein Großteil auch schon das ISSC, erklärte Brockmann. Für die letzten Überprüfungen laufe ein Wettlauf gegen die Uhr: Reports gehen per Fax ein, Zeugnisse werden ausgestellt und müssen dann, meistens per Kurier, in dem nächsten anzulaufenden Hafen an Bord gebracht werden.

Insgesamt seien die IMO-Vorgaben nur in engem Schulterschluss mit Verwaltungen, Reedereien und Verbänden erfolgreich umzusetzen, ergänzte Brockmann. Zu betonen sei dabei vor allem die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Reeder. Mit den ergriffenen Präventivmaßnahmen sei Deutschland auf bestem Wege, gemeinsam mit der internationalen Staatengemeinschaft Terrorgefahren zu minimieren, auch wenn Risiken nie restlos ausgeschlossen werden könnten.
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    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

    Das BSH (http://www.bsh.de) ist der maritime Dienstleister des Bundes für Schifffahrt, Wirtschaft und Meeresumwelt: Förderung der deutschen Handelsflotte; Schiffsvermessung und Flaggenrecht; Erteilung und Registrierung von Zeugnissen für Seeleute;