Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung des Erbrechtes überlegen derzeit viele ältere Kapitalanleger, ob sie nicht einen Teil ihres Vermögens noch nach dem alten Recht, das bis zum 31. Dezember 2008 gilt, im Wege der Schenkung auf ihre Kinder übertragen sollten. Zumindest bei Schiffsbeteiligungen besteht in der Regel kein Grund zur Eile. Statt dessen sollten "Schenker und Beschenkte", das Kleingedruckte im Gesellschaftsvertrag genau zu lesen.
Der typische Gesellschaftsvertrag bei Schiffsbeteiligungen sieht nämlich sehr häufig eine Nachschusspflicht für den Gesellschafter vor, falls die Gesellschaft einmal in Schwierigkeiten geraten sollte. Aufgrund der jahrelang guten Ertragslage beim Betrieb von Seeschiffen hat sich kaum jemand ernsthaft für derartige Klauseln interessiert. Dies wird sich in 2009 vermutlich ändern.
Die weltweite Abkühlung der Konjunktur läßt das Seetransportvolumen nämlich überproportional schrumpfen. Denn das Seetransportvolumen wächst oder schrumpft nicht proportional zum Bruttosozialprodukt, sondern doppelt oder dreimal so stark.
In Boomzeiten blähen sich die Transportvolumina daher stark auf. In Rezessionszeiten schrumpfen sie aber auch um so stärker. Und diese Schrumpfung wirkt sich wiederum um den Faktor zwei bis drei verstärkt auf die Frachtraten aus. Und die sinken derzeit auf breiter Front in den Keller und die Erlöse der Reeder liegen in vielen Fällen bereits unter den Betriebskosten für ihre Schiffe.
Er ist wahrscheinlich, dass die Erlöse aus dem Betrieb von Seeschiffen mehrere Jahre lang im Keller bleiben werden. Und die Barreserven der Schiffsbetriebsgesellschaften sind in aller Regel so niedrig bemessen, dass Verluste nicht über einen längeren Zeitraum hindurch aufgefangen werden können. Die Schiffe müssen dann bei Auslaufen des derzeitigen Chartervertrages entweder verkauft werden oder die Gesellschafter müssen um Nachschüsse gebeten werden.
Er empfiehlt sich daher für alle Eigentümer von Schiffsbeteiligungen, nachzulesen, wie hoch die Forderungen aus Nachschüssen werden könnten, die gegen sie geltend gemacht werden können. Und jeder, der nicht in der Lage ist, eventuelle Nachschüsse problemlos zu bezahlen, sollte sich schnellstmöglich überlegen, wie diese Risiken angemessen vorgesorgt werden können. Denn dann, wenn der Nachforderungsbrief um Briefkasten liegt, ist es meist zu spät, um Kreditverhandlungen mit Banken zu beginnen.
Und jeder treusorgende Schenker, der seinen Kindern Schiffsbeteiligungen steuerbegünstigt schenken möchte, sollte diese Schenkung nur dann tätigen, wenn er seinen Kindern das Bargeld für eventuelle Nachschussforderungen gleich mitschenken kann. Und er sollte seinen Kindern einschärfen, das Bargeld nicht auszugeben, sondern für eventuelle Nachschusspflichten zurückzulegen.
München, 14. Dezember 2008
Hans-Werner Kummerow
Quelle: Hans-Werner Kummerow
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