Nicht jedermann ist bekannt, welch große Bedeutung die Seewege für die Weltwirtschaft und gerade auch für unsere Nation darstellen: Mehr als 90 % des Welthandels werden darüber abgewickelt. Prognosen besagen, dass das Volumen bis zum Jahr 2030 um 125 % zunehmen wird. Der Seetransport ist der umweltfreundlichste, preiswerteste und mit der sicherste Verkehrsträger - aus Hamburg nicht wegzudenken. Im Ranking der zehn größten Universalhäfen der Welt steht Hamburg auf Platz 4 und verfügt durch Eurogate über das weltweit modernste Containerterminal. 2007 wurden knapp zehn Millionen Container umgeschlagen, die Kontrolle solch gigantischer Mengen kann allerdings niemals lückenlos sein.
Leider hat die Seeschifffahrt einen kriminellen Begleiter. Mit Gewalt verschafften sich von Anfang an Freibeuter, Piraten und Seeräuber Beute auf den Schifffahrtswegen - und so geschieht es bis heute. Die Hansestadt hatte es schon durch Klaus Störtebecker erfahren: die freie Nutzung der See und der gesicherte Zugang zu den Meeren ist leicht in Gefahr zu bringen. Noch 600 Jahre später gibt es jährlich über 200 gemeldete Piraterie- und Terroranschläge auf Schiffe. Dem maritimen Sicherheitsmanagement kommt deshalb im Interesse der Wirtschaft, aber auch zur Vorbeugung und Bekämpfung von Schiffsunfällen, eine wichtige Bedeutung zu. Mord und Totschlag, Waffen- und Drogenschmuggel, Menschenhandel sowie die Erpressung von Lösegeldern sind die Elemente des schlimmen Geschäftes der Piraten. Überfälle in Piratenmanier haben sich als lohnende Einnahmequelle herausgestellt. Die Grenze zwischen Piraterie und Terrorismus verschwimmt dabei immer mehr. Das damit einhergehende, wachsende Risiko für die internationale Schifffahrt darf nicht mehr isoliert betrachtet werden, sondern als Teil der terroristischen Gesamtbedrohung der Welt. Der Profit fließt in die Kassen der Bin Ladens unterschiedlichster Wurzeln.
Was wäre, wenn die Straße vom Malakka, der Zugang zum Roten Meer vor Somalia, der Persische Golf oder der Seeweg zum Ärmelkanal über einen längeren Zeitraum nicht mehr befahrbar wären? Das könnte sich zu einer Krise für die Weltwirtschaft und zu einer wirtschaftlichen Katastrophe für unsere Nation ausweiten. Aber: nach geltender Verfassung kann in solchen Fällen nur die Bundespolizei eingreifen - ihr fehlen jedoch die Mittel zur wirksamen Bekämpfung für derartig extreme Sicherheitslagen auf See. Der deutschen Marine, die über diese Mittel verfügt, fehlt wiederum die verfassungsrechtliche Kompetenz, um sie einzusetzen. Selbst die theoretische Möglichkeit, dass die zuständige Polizei im Rahmen der Amtshilfe um Unterstützung mit entsprechenden Waffen bittet, wird durch den Artikel 35 unseres Grundgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen. Das heißt: Einheiten der deutsche Marine dürfen weder gezielt zur aktiven Bekämpfung der Piraterie, noch zur Durchsetzung Völkerrechtlicher Ziele eingesetzt werden, obwohl Deutschland der UN-Resolutionen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen oder der Unterbindung des Drogenhandels beigetreten ist und damit die internationalen Verpflichtungen zur Bekämpfung solcher Umtriebe übernommen hat. Sogar in unserem eigenen Küstenvorfeld, in dem man eine konkrete Terrorbedrohung mit einem "Angriff auf unsere Nation" gleichsetzen könnte, darf die Marine nicht eingreifen.
Wenn die Sicherheit unserer Nation inzwischen am Hindukusch verteidigt wird, dann muss sie auch dort geschützt werden, wo deutsche Handelsschiffe und Seeleute oder Urlauber auf Kreuzfahrtschiffen oder dir lebenswichtigen Warenströme gefährdet sind! Was ist zu tun? Deutschland muss - wie in fremden Ländern, so auch auf See - seine Soldaten nicht nur in diverse Einsätze schicken, sondern auch sein Gesetze der heimtückischen Bedrohung durch Piraterie und Terrorismus anpassen. Dazu bedarf es
1. einer Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsstrategie und eines daraus abgeleitetes Seesicherheitsgesetzes, das die Sicherheitsstrukturen auf See den heutigen Dimensionen und Methoden der diversen Bedrohungen anpasst.
2. der Anpassung des Artikels 35 des Grundgesetzes und damit der Möglichkeit zum Einsatz militärischer Mittel im Rahmen der Amtshilfe.
3. einer Änderung des Artikels 87a des Grundgesetzes, um den Einsatz der Bundeswehr, bzw. der Deutschen Marine, über den originären Begriff der "Landes- und Bündnisverteidigung" hinaus zur Durchsetzung des Völkerrechts zu ermöglichen.
Quelle: Wirtschaftsrat Deutschland
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