Bezogen auf das Luxemburger Schifffahrtsregister ist das Großherzogtum sogar Sprint-Europameister. Denn 1990 hat der kleine unabhängige Staat, eingeengt zwischen Deutschland, Frankreich und Belgien, einen Beschluss gefasst, - den sog. „Maritime Act“, d.h. das Gesetz erlassen, ein Schifffahrtsregister einzurichten. Das CAM, Commissariat aux Affaires Maritimes, vergleichbar mit dem BSH (Bundesamt für Schifffahrt und Hydrografie), hat nach diesem Gesetz die Befugnis, das Flaggenzertifikat auszustellen. Das Luxemburger Register entwickelte sich schnell sehr positiv und die Zahl der registrierten Schiffe stieg stetig an bis zu 179 (davon 16 über 100 Tsd BRZ) im Jahre 2003. Im Mai letzten Jahres hatte Luxembourg 1.661.553 Tonnen registriert.
Quelle: DES Maritime Consult S.A.
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