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Pressemitteilung Nr. 40/2011 Bundesvorsitzender als Experte im Verteidigungsausschuss zum Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz Kirsch: Gesetzentwurf ist Verbandserfolg - jetzt muss nachgebessert werden!

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Berlin. Der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Ulrich Kirsch, betonte am Montag im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages erneut die Notwendigkeit, den Entwurf des Einsatzversorgungsverbesserungsgesetzes an wesentlichen Stellen nachzubessern.
Kirsch: „Entscheidend sind jetzt drei Punkte: Die Absenkung des einsatzbedingten Schädigungsgrades von 50 auf 30 Prozent, der Wegfall der Probezeit und die Umkehr der Beweislast für Schädigungen im Auslandseinsatz.“
Oberst Kirsch wies darauf hin, dass bei traumatisierten Soldatinnen und Soldaten der Schädigungsgrad fast immer unter 50 Prozent festgeschrieben werde. „An diesen Kameradinnen und Kameraden geht das Einsatzweiterverwendungsgesetz vollständig vorbei!“
Auch sei eine Probezeit besonders für die im Einsatz Geschädigten ein äußerst belastender und überflüssiger Unsicherheitsfaktor. Kirsch: „Gerade diese Menschen brauchen das Gefühl von Sicherheit.“
Im Zusammenhang mit der Umkehr der Beweislast sagte Oberst Kirsch, dass es gerade für PTBS-Kranke eine nicht hinnehmbare Zumutung darstelle, in einem langen und zermürbenden Verfahren belegen zu müssen, dass ihre Schädigung wehrdienstbedingt sei.
Kirsch unterstrich vor den Verteidigungspolitikern aller Fraktionen, der bisherige Entwurf sei ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung: „Für ein solches Gesetz haben wir lange gekämpft. Viele unserer Forderungen sind in den Entwurf eingeflossen. Das ist ein großer Erfolg für den Deutschen BundeswehrVerband!“ Jetzt gelte es, die beschriebenen Nachbesserungen durchzusetzen. Kirsch: „Die Frauen und Männer in der Bundeswehr – und ganz besonders die Kameradinnen und Kameraden im Einsatz – beobachten sehr genau, was die politisch Verantwortlichen jetzt tun!“
Oberst Kirsch nahm als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses teil. Weitere Experten kamen unter anderem vom Verband der Reservisten, dem Bund Deutscher Veteranen und dem Bundeswehrkrankenhaus.
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    DBwV Dt. BundeswehrVerband

    Der BundeswehrVerband versteht sich als unabhängige, demokratische Einheits- und Spitzenorganisation zur Vertretung der allgemeinen, ideellen, sozialen und beruflichen Interessen aller aktiven und ehemaligen Soldaten, ihrer Familienangehörigen und Hinterbliebenen gegenüber Parlament, Regierung und Öffentlichkeit.