Erstmals existiert eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN-SC), die die seefahrenden Mächte zur Bekämpfung der Piraterie ermächtigt und aufruft. Ziel sind allein die Piraten am Horn von Afrika. Somalia, von dessen Territorium das Übel ausgeht, hat ausdrücklich darum gebeten, dass fremde Mächte auch in seinem Hoheitsgebiet gegen die kriminellen Banden vorgehen. Die verschiedenen somalischen Regionalregime verfügen nicht über maritime Kapazitäten. Der Sicherheitsrat äußert in der Resolution seine Sorge um die Sicherheit des internationalen Seeverkehrs in den Gewässern am Horn von Afrika. Die Resolution wurde einstimmig beschlossen.
Resolution des UN-SC Nr. 1816 vom 2. Juni 2008 :
„The Security Council,
Acting under Chapter VII of the Charter of the United Nations,
1. Condemns and deplores
Die Handlungsermächtigung der Resolution wird erst verständlich, wenn man die Vorschriften des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) mit heranzieht. Auszug aus dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ):
„Artikel 100
Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Seeräuberei
Alle Staaten arbeiten in größtmöglichem Maße zusammen, um die Seeräuberei auf Hoher See oder an jedem anderen Ort zu bekämpfen, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht.
Quelle: MarineForum
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