Die Karl-Theodor-Molinaris-Stiftung e. V., das Bildungswerk des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, veranstaltete zusammen mit dem Deutschen Marine Institut (DMI) e.V. am 8. August in Rostock das 7. Rostocker Maritime Sicherheitskolloquium.
Das Thema lautete diesmal
"Seesicherheit und die europäische Komponente Vernetzung innerer und äußerer Sicherheit".
Ein durchaus hochaktuelles und kontrovers diskutiertes Thema unserer Tage, angesichts der Äußerungen des Bundesinnenministers Schäuble zur Inneren und Äußeren Sicherheit in jüngster Vergangnheit, die teils heftige , aber auch zustimmende Reaktionen in der Politik und der Öffentlichkeit hervor gerufen haben.
Ähnlich unterschiedlich fielen auch die Statements der am Kolloquium teilnehmenden Mandatsträger des Deutschen Bundestages Ulrich Adam, Vertreter der CDU/CSU-Fraktion, Gerd Höfer, Vertreter der SPD-Fraktion, und Paul Schäfer, Vertreter der Fraktion die Linke.
Dabei wurden die Lösungsvorschläge zur Änderung des Grundgesetzes Artikel 35 IV(neu) und 87aV(neu), Folie 11 des Vortrages von FlAdm von Dambrowski, den wir hier vollständig und ungekürzt im DMKN eingestellt haben, ganz besonders unterschiedlich seitens der teilnehmenden Politiker beurteilt. Von zustimmend, MdB Adam, über teilweise zustimmend, MdB Höfer, bis partiell ablehnend, MdB Schäfer. Wobei eines ganz deutlich wurde, das die Legislative gefordert ist hier Klarheit zu schaffen und nicht erst zu reagieren, wenn es zu spät ist und damit den im Einsatz befindlichen Marinesoldaten die notwendige Unterstützung und Sicherheit für ihr Handeln zu geben.
Diese Thema greifen wir vom DMKN gerne auf und werden es in unser Diskusssionsforum einstellen.
Klaus-PeterTimm, Redaktion
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v.l.n.r. MdB Adam (CDU), MdB Schäfer (Die Linke), MdB Höfer (SPD) Bild Timm
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v.l.n.r. FlAdm von Dambrowski, MdL Renate Holznagel, Prof. Dr. Huldt, VAdm a D. Feldt, Dr. Baumeister, MdB Adam (CDU), MdB Schäfer (Die Linke), MB Höfer (SPD) Bild Timm</div>
Lesen Sie nun den Vortrag von FltlAdm von Dambrowski (Bundesministerium der Verteidigung).
Internationale Initiativen
im Bereich maritimer Sicherheit
und die Rolle der Deutschen Marine
Klaus von Dambrowski Küstengewässern liegt grundsätzlich bei den ist der Schutz der Seegrenzen Deutschlands.
fünf Bundesländern, die ihre Aktivitäten in ei- Dies umfasst z. B. den Kampf gegen illegale
D
ie deutschen Behörden sind verant- nem Büro in Cuxhaven abstimmen. Einwanderer. Die Zollverwaltung hat ihre Zen-
wortlich für eine Küstenlinie von nahe- Die Wasserschifffahrtsdirektion (WSD) mit trale in Hamburg. Hauptaufgabe der Zollver-
zu 2.400 km und ca. 8.000 Quadratki- verschiedenen Direktoraten und Büros ist ver- waltung ist die Durchsetzung deutscher Zollbe-
lometer an Territorialgewässern. Ca.150.000 antwortlich für die Betriebssicherheit der See- stimmungen. Der Fischereischutz obliegt dem
Schiffe pro Jahr laufen deutsche Häfen an, verkehrswege sowie die Betriebssicherheit und Landwirtschaftsministerium und dessen nach-
400.000 Schiffe bewegen sich pro Jahr in der den Fluss des Seeverkehrs. Die WSD verfügt geordneten Behörden. Es gibt Absprachen und
Deutschen Bucht und in den für uns relevan- über eine dezentrale Organisationsstruktur. Vereinbarungen zwischen all diesen Behörden,
ten Teilen der Ostsee. Dieser Seeverkehr muss Im Fall sogenannter »Großschadenslagen« um im Problemfall koordinierte Maßnahmen
sicher durch unsere Wasserstraßen geleitet oder auch bei sogenannten Sonderlagen liegt treffen zu können.
werden und hat Anspruch auf die Einhaltung die Verantwortung für die Koordination von
seerechtlicher Konventionen. entsprechenden Maßnahmen beim Havarie- In Deutschland ist man noch
Die zahlreichen maritimen Aufgaben werden kommando in Cuxhaven, das von Bund und wenig sensibilisiert
von verschiedensten Behörden des Bundes Ländern gemeinsam betrieben wird. Die Auf-
und der Länder wahrgenommen. Häufig sind gaben der Bundespolizei (Bpol) werden haupt- Seit dem 11. September 2001 aber wird of-
die Verantwortlichkeiten entlang den Küstenre- sächlich in Neustadt sowie in Cuxhaven und fensichtlich, dass die See von all ihren Anrainern
gionen dezentralisiert. Die Polizeigewalt in den Warnemünde koordiniert. Ihre Hauptaufgabe noch unter einem weiteren Aspekt gesehen
MARINEFORUM 10-2007
5
fangsbetrieb am 16. Jan. zung des Grundgesetzes, die den Einsatz der
2007 aus einem Über- Streitkräfte in diesen Fällen gestattet.
gangsgebäude heraus auf- Im Hinblick auf die Kosten und die Duplizie-
genommen. rung von Fähigkeiten der ersten Variante er-
scheint die Ergänzung des Grundgesetzes als
Die Behörden in angemessen und geboten.
Deutschland ste-
hen nach wie vor
vor einem rechtli- Lösungsvorschlag:
chen Dilemma Ergänzung des Grundgesetzes
Bedrohung innerhalb der Territorial-
Doch trotz dieser Be- gewässer (Hoheitsgebiet),
mühungen stehen die Be- Lösung: Art. 35 IV (neu):
hörden in Deutschland Reichen zur Abwehr eines besonders
nach wie vor vor einem schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel
rechtlichen Dilemma: nicht aus, so kann die Bundesregierung den
Die für polizeiliche Voll- Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mit-
werden muss: Sie ist ein verhältnismäßig offe- zugsaufgaben zuständige Bpol (außerhalb des teln anordnen. Soweit es dabei zur wirksa-
ner, nur schwer kontrollierbarer Zugangsweg Küstenmeeres) und Wasserschutzpolizeien men Bekämpfung erforderlich ist, kann die
für Terroristen aus dem hoheitsfreien Raum he- (WSP) der Länder (im Küstenmeer) haben nicht Bundesregierung den Landesregierungen
raus mitten hinein in die hochempfindliche die in allen Bereichen erforderlichen Fähigkei- Weisungen erteilen. Die Anordnung nach
wirtschaftliche und soziale Infrastruktur einer ten zur Bekämpfung terroristischer Angriffe. Es Satz 1 ist jederzeit auf Verlangen des Bun-
modernen Industriegesellschaft. Für diesen As- fehlt insbesondere an jeglicher Kapazität im Be- desrates, im Übrigen unverzüglich nach Be-
pekt ist man in Deutschland noch wenig sensi- reich der Beseitigung von Minen, der ggf. not- seitigung der Gefahr aufzuheben.
bilisiert – jedoch nicht etwa, weil die Nutzung wendigen Anwendung von Gewaltmitteln zur
dieses Zugangs so unwahrscheinlich wäre, son- Bekämpfung größerer See/Luftfahrzeuge, zur Bedrohung außerhalb der
dern lediglich deshalb, weil es bislang noch kei- Aufbringung eines von Terroristen besetzten Territorialgewässer (Hoheitsgebiet),
nen groß angelegten seewärtigen Anschlag mit Handelsschiffes auf hoher See, zur Erkennung Lösung: Art. 87a V (neu):
Medienaufmerksamkeit gegeben hat. Dabei ist von Massenvernichtungswaffen etc. Der Mari- Außerhalb des Hoheitsgebiets der Bun-
die typisch terroristische Zielsetzung – nämlich ne fehlt nach derzeitigem Verständnis der Ver- desrepublik Deutschland dürfen die Streit-
die Erzeugung größtmöglicher Schadenswir- fassung die Eingriffsbefugnis. kräfte nach den Regeln des Völkerrechts,
kung mit verhältnismäßig schlichten Mitteln – In vielen Fällen verfügen die übrigen Voll- auch zur Unterstützung der zuständigen
auf See und von See her in verschiedensten Va- zugsorgane zwar über die rechtliche Verpflich- Bundesbehörden, eingesetzt werden. Ein-
rianten denkbar. tung und die einhergehenden Befugnisse, nicht sätze bedürfen der Zustimmung des Deut-
Eine Reaktion infolge des 11. Septembers ist aber über die erforderlichen Fähigkeiten und schen Bundestages; das Nähere regelt ein
die Einrichtung des Maritimen Sicherheitszen- Mittel, um den anfangs dargestellten Aufgaben Bundesgesetz.
trums in Cuxhaven, in dem erstmals alle zustän- im Rahmen der Gefahrenabwehr gerecht zu
digen Behörden zumindest organisatorisch ge- werden.
meinsam vertreten sind, um auf sogenannte Dem könnte entweder dadurch begegnet Die Lösungsvorschläge zur Ergänzung des
»Sonderlagen« adäquat reagieren zu können. werden, dass die Vollzugsorgane entsprechen- Grundgesetzes sind sowohl im BMVg mit der
Am 6. September 2005 wurde in einem de Fähigkeiten (z. B. allwetterfähige Fahrzeuge Abteilung »Recht« abgestimmt, als auch mit der
Bund-Länder Abkommen vereinbart, dass zur mit entsprechender militärischer oder ver- »Arbeitsebene« von BMI und BMJ. Eine offiziel-
besseren Koordination der zuständigen Behör- gleichbarer Bewaffnung, die Fähigkeit zur le Ressortabstimmung steht jedoch noch aus.
den ein Maritimes Sicherheitszentrum (MSZ) Kampfmittelbeseitigung unter Wasser etc.) ent- Die Marine beschränkt sich in ihrer Forderung
errichtet wird, dass die Aktivitäten der Bpol, der wickeln, oder durch eine entsprechende Ergän- auf diese beiden Artikel, weil diese den opera-
beiden Küstenwachzentren und des Havarie-
kommandos abstimmt. Die Marine beteiligt
sich an dem MSZ mit einem Verbindungsoffi-
zier, der über das Flottenkommando ggf. Un-
terstützungsleistungen der Marine anfordern
kann und zum gegenseitigen Lagebildaus-
tausch beiträgt.
Die Organisation des MSZ greift nicht in die
originären Zuständigkeiten einzelner Behörden
ein, sondern dient vor allem der Kooperation
und der Koordination. Dies wird dadurch er-
reicht, dass alle Behörden unter einem Dach zu-
sammengefasst werden und ein gemeinsames
Lagebild erstellen. Im Fall sog. Sonderlagen
(Terroranschlag) übernimmt der Verantwortli-
che (z.B. GSG 9 Polizeiführer) und kann für die
Dauer dieser Lage Anweisungen an die übri-
gen Behörden erteilen. Die Marine ist darauf
vorbereitet, in einem solchen Fall personell auf-
zuwachsen und die Mitarbeit schichtfähig zu
garantieren.
Lesen Sie weiter im PDFVortrag_STAL_FltlAdm_von_Dambrowski_Molinari_Stiftung.pdf Maritime Sicherheit...
Internationale Initiativen im Bereich
maritimer Sicherheit und die Rolle der
Deutschen Marine
FltlAdm Klaus v. Dambrowski, STAL Fü M III
Anrede: (Herr Admiral!) (Meine Damen!) (Meine
Herren!)
In den kommenden 30 Minuten trage ich vor zum
Thema: “Internationale Initiativen im Bereich maritimer
Sicherheit und die Rolle der Deutschen Marine”
Meinen Vortrag habe ich wie folgt gegliedert:...
Ich möchte kurz die Situation der deutschen Küsten
beleuchten und auf Fähigkeiten und rechtliche
Zuständigkeiten vorhandener Behörden eingehen, dann
das Maritime Sicherheitszentrum unter Einbindung der
Marine vorstellen, um auf noch vorhandene Defizite im
rechtlichen Bereich hinzuweisen, die aus Sicht der
Marine mit Hilfe einer Grundrechtsergänzung zu
beheben wären. Schließlich will ich kurz die
wichtigsten Initiativen im Bereich der Maritimen
1
Sicherheit und die Deutsche Position dazu darstellen..
Führungsstab der Marine
Internationale Initiativen im Bereich
maritimer Sicherheit und die Rolle der
Deutschen Marine
Gliederung:
1. Der Raum, Kompetenzen und Zuständigkeiten
2. Das MSZ und die Rolle der Marine
3. Lösungsvorschlag: Ergänzung des Grundgesetzes
4. Internationale Initiativen:
• USA,Singapur, Italien
• SSN, AIS, MARISS
• NATO
• EU: MARSUR, SUCFIS
5. Ausblick
2
Führungsstab der Marine
Der Raum...
Küstenlinie: 2.400 km
Schiffsbewegungen: 400.000 pro Jahr
Hafenbesuche: 150.000 pro Jahr
Vortragender, Quelle, Datum oder ähnliches
Die deutschen Behörden sind verantwortlich für
eine Küstenlinie von nahezu 2.400 km. Und ca.
8.000 Quadratkilometer an Territorialgewässern.
Ca.150.000 Schiffe pro Jahr laufen deutsche Häfen
an, 400.000 Schiffe bewegen sich pro Jahr in der
Deutschen Bucht und in den für uns relevanten
Teilen der Ostsee. Dieser Seeverkehr muss sicher
durch unsere Wasserstraßen geleitet werden und
hat Anspruch auf die Einhaltung seerechtlicher
Konventionen.
3
Kompetenzen und
Zuständigkeiten
Wasser- und
Schiffahrtsdirektion
Flottenkommando
BPOL Leiststelle
Bundesbehörde
Landwirtschaft &
Ernährung
Havariekommando
Leitstelle WSP
Zollbehörde
Die zahlreichen maritimen Aufgaben werden von verschiedensten
Behörden des Bundes und der Länder wahrgenommen. Häufig sind die
Verantwortlichkeiten entlang den Küstenregionen dezentralisiert. Die
Polizeigewalt in den Küstengewässern liegt grundsätzlich bei den 5
Bundesländern, die ihre Aktivitäten in einem Büro in Cuxhaven
abstimmen.
Die WSD mit verschiedenen Direktoraten und Büros ist verantwortlich
für
die Betriebssicherheit der Seeverkehrswege
sowie die Betriebssicherheit und den Fluss des Seeverkehrs.
Die WSD verfügt über eine dezentrale Organisationsstruktur.
Im Fall sogenannter “Großschadenslagen” oder auch bei sogenannten
Sonderlagen liegt die Verantwortung für die Koordination von
entsprechenden Maßnahmen beim Havariekommando in Cuxhaven,
das von Bund und Ländern gemeinsam betrieben wird. Die Aufgaben
der Bundespolizei werden hauptsächlich in Neustadt sowie in
Cuxhaven und Warnemünde koordiniert. Ihre Hauptaufgabe ist der
Schutz der Seegrenzen Deutschlands. Dies umfaßt z.B. den Kampf
gegen illegale Einwanderer. Die Zollverwaltung hat ihre Zentrale in
Hamburg. Hauptaufgabe der Zollverwaltung ist die Durchsetzung
deutscher Zollbestimmungen. Der Fischereischutz obliegt dem
Landwirtschaftsministerium und dessen nachgeordneten Behörden. Es
gibt Absprachen und Vereinbarungen zwischen all diesen Behörden,
um im Problemfall koordinierte Maßnahmen treffen zu können.
4
Seit dem 11. September 01 aber wird offensichtlich, dass
die See von all ihren Anrainern noch unter einem weiteren
Aspekt gesehen werden muss: Sie ist ein verhältnismäßig
offener, nur schwer kontrollierbarer Zugangsweg für
Terroristen aus dem hoheitsfreien Raum heraus mitten
hinein in die hochempfindliche wirtschaftliche und soziale
Infrastruktur einer modernen Industriegesellschaft. Für
diesen Aspekt ist man in Deutschland noch wenig
sensibilisiert – jedoch nicht etwa, weil die Nutzung dieses
Zugangs so unwahrscheinlich wäre,sondern lediglich
deshalb, weil es bislang noch keinen großangelegten
seewärtigen Anschlag mit Medienaufmerksamkeit gegeben
hat. Dabei ist die typisch terroristische Zielsetzung –
nämlich die Erzeugung größtmöglicher Schadenswirkung
mit verhältnismäßig schlichten Mitteln auf See und von See
her in verschiedensten Varianten denkbar.
5
Das Maritime Sicherheitszentrum
Das Maritime
Sicherheitszentrum als
Beispiel eines “Regional
Surveillance Centres”
Eine Reaktion in Folge des 11. Septembers ist die
Einrichtung des Maritimen Sicherheitszentrums in
Cuxhaven, in dem erstmals alle zuständigen Behörden
zumindest organisatorisch gemeinsam vertreten sind,
um auf sogenante “Sonderlagen” adäquat reagieren zu
können.
6
Bund / Länder Abkommen
MSZ
Cuxhaven
Havariekommando
Leitstelle WSP
Am 6. September 2005 wurde in einem Bund-Länder
Abkommen vereinbart, dass zur besseren Koordination
der zuständigen Behörden ein Maritimes
Sicherheitszentrum errichtet wird, dass die Aktivitäten
der Bpol, der beiden Küstenwachzentren und des
Havariekommandos abstimmt. Die Marine beteiligt sich
an dem MSZ mit einem Verbindungsoffizier, der über
das Flottenkommando ggf. Unterstützungsleistungen
der Marine anfordern kann und zum gegenseitigen
Lagebildaustausch beiträgt.
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Maritimes Sicherheitszentrum
Leiter des HavKdo Koordinator LZ- See
LZ-
Jährl. Wechselnder Vorsitz
Gemeinsames WSP
Lagezentrum
PoC
Kooperation
Fischereischutz
Havariekommando
(HK) PoC
Küsten-
Küsten-
Zollangelegenheiten wache
(Maritime PoC
Notfallvorsorge) Bundespolizei
WSV
PoC
Marine
Administrativer Leiter der
WSV
Die Organisation des MSZ greift nicht in die originären
Zuständigkeiten einzelner Behörden ein, sondern dient
vor allem der Kooperation und der Koordination. Dies
wird dadurch erreicht, dass alle Behörden unter einem
Dach zusammengefasst werden und ein gemeinsames
Lagebild erstellen. Im Fall sog. Sonderlagen
(Terroranschlag) übernimmt der Verantwortliche (z.B.
GSG 9 Polizeiführer) und kann für die Dauer dieser
Lage Anweisungen an die übrigen Behörden erteilen.
Die Marine ist darauf vorbereitet, in einem solchen Fall
personell aufzuwachsen und die Mitarbeit schichtfähig
zu garantieren. Im Gegensatz zu den früheren
Küstenwachzentren Nord- und Ostsee ist die Marine
mit einem Verbindungselement permanent
eingebunden. Das MSZ hat seinen Anfangsbetrieb am
16. Jan. 2007 aus einem Übergangsgebäude heraus
aufgenommen.
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Führungsstab der Marine
Defizite
Der zuständigen
Polizeibehörden:
-lückenloses Lagebild
- Gewaltmittel zur Aufbringung
ggf. Vernichtung von
See/Luftfahrzeugen
-Minenräumkapazität
-Entdeckung von
Massenvernichtungswaffen
Der Marine:
-Rechtliche Zuständigkeit
Doch trotz dieser Bemühungen stehen die
Behörden in Deutschland nach wie vor vor einem
rechtlichen Dilemma:
Die für polizeiliche Vollzugsaufgaben zuständige
Bpol (außerhalb des Küstenmeeres) und WSP der
Länder (im Küstenmeer) haben nicht die in allen
Bereichen die erforderlichen Fähigkeiten zur
Bekämpfung terroristischer Angriffe. Es fehlt
insbesondere an jeglicher Kapazität im Bereich der
Beseitigung von Minen, der ggf. notwendigen
Anwendung von Gewaltmitteln zur Bekämpfung
größerer See/Luftfahrzeuge, zur Aufbringung eines
von Terroristen besetzten Handelsschiffes auf
hoher See, zur Erkennung von
Massenvernichtungswaffen etc. Der Marine fehlt
nach derzeitigem Verständnis der Verfassung die
Eingriffsbefugnis.
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