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Internationale Initiativen im Bereich maritimer Sicherheit und die Rolle der Deutschen Marine

Internationale Initiativen im Bereich maritimer Sicherheit und die Rolle der Deutschen Marine
Kompetenz - Index
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13.8.2007
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Internationale Initiativen im Bereich maritimer Sicherheit und die Rolle der Deutschen Marine
Abstract / Inhalt:

Die Karl-Theodor-Molinaris-Stiftung e. V., das Bildungswerk des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, veranstaltete zusammen mit dem Deutschen Marine Institut (DMI) e.V. am 8. August in Rostock das 7. Rostocker Maritime Sicherheitskolloquium.
Das Thema lautete diesmal

"Seesicherheit und die europäische Komponente Vernetzung innerer und äußerer Sicherheit".

Ein durchaus hochaktuelles und kontrovers diskutiertes Thema unserer Tage, angesichts der Äußerungen des Bundesinnenministers Schäuble zur Inneren und Äußeren Sicherheit in jüngster Vergangnheit, die teils heftige , aber auch zustimmende Reaktionen in der Politik und der Öffentlichkeit hervor gerufen haben.
Ähnlich unterschiedlich fielen auch die Statements der am Kolloquium teilnehmenden Mandatsträger des Deutschen Bundestages Ulrich Adam, Vertreter der CDU/CSU-Fraktion, Gerd Höfer, Vertreter der SPD-Fraktion, und Paul Schäfer, Vertreter der Fraktion die Linke.
Dabei wurden die Lösungsvorschläge zur Änderung des Grundgesetzes Artikel 35 IV(neu) und 87aV(neu), Folie 11 des Vortrages von FlAdm von Dambrowski, den wir hier vollständig und ungekürzt im DMKN eingestellt haben, ganz besonders unterschiedlich seitens der teilnehmenden Politiker beurteilt. Von zustimmend, MdB Adam, über teilweise zustimmend, MdB Höfer, bis partiell ablehnend, MdB Schäfer. Wobei eines ganz deutlich wurde, das die Legislative gefordert ist hier Klarheit zu schaffen und nicht erst zu reagieren, wenn es zu spät ist und damit den im Einsatz befindlichen Marinesoldaten die notwendige Unterstützung und Sicherheit für ihr Handeln zu geben.
Diese Thema greifen wir vom DMKN gerne auf und werden es in unser Diskusssionsforum einstellen.

Klaus-PeterTimm, Redaktion

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<img src="/library.nsf/file/adamschaeferhoefer.jpg/$file/adamschaeferhoefer.jpg" alt="" border="0">
v.l.n.r. MdB Adam (CDU), MdB Schäfer (Die Linke), MdB Höfer (SPD) Bild Timm

<hr noshade size="1">

<img src="/library.nsf/file/dambrowskiundandere.jpg/$file/dambrowskiundandere.jpg" alt="" border="0">
v.l.n.r. FlAdm von Dambrowski, MdL Renate Holznagel, Prof. Dr. Huldt, VAdm a D. Feldt, Dr. Baumeister, MdB Adam (CDU), MdB Schäfer (Die Linke), MB Höfer (SPD) Bild Timm</div>

Lesen Sie nun den Vortrag von FltlAdm von Dambrowski (Bundesministerium der Verteidigung).



Quelle: Karl-Theodor-Molinari-Stiftung e.V.
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Internationale Initiativen im Bereich maritimer Sicherheit und die Rolle der Deutschen Marine
 
Herausgebende Organisationen (1)
Internationale Initiativen im Bereich maritimer Sicherheit und die Rolle der Deutschen Marine
 
Der/die Autor(en) (1)
Internationale Initiativen im Bereich maritimer Sicherheit und die Rolle der Deutschen Marine
Flottillenadmiral Klaus von Dambrowski
Experte
Juli 1972 Eintritt in die Bundeswehr, anschl. Regelausbildung BO Okt 1973 ‑ Mai 1977 Studium Pädagogik/Erziehungswissenschaft an der Universität Bundeswehr in Hamburg Nach den A-Lehrgängen Fernmelde/Ortung Mai 1978 bis Sept 1979 Fernmeldeoffizier Zerstörer 4 Okt 1979 bis Sept 1980 Ausbildungsoffizier SS Deutschland Okt 1980 bis Sept 1981 Hörsaalleiter MSM Nach B-Lehrgang Fernmelde/Ortung Okt 1982 bis Sept 1986 ORTO/FWO Zerstörer Mölders Okt 1986 bis Sept 1987 S 6 im 1. Zerstörergeschwader [...]
 
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5-8_marineforum10_internationale_initiativen.pdf
Internationale Initiativen
im Bereich maritimer Sicherheit
und die Rolle der Deutschen Marine
  Klaus von Dambrowski                             Küstengewässern liegt grundsätzlich bei den       ist der Schutz der Seegrenzen Deutschlands.
                                                   fünf Bundesländern, die ihre Aktivitäten in ei-   Dies umfasst z. B. den Kampf gegen illegale


D
         ie deutschen Behörden sind verant-        nem Büro in Cuxhaven abstimmen.                   Einwanderer. Die Zollverwaltung hat ihre Zen-
         wortlich für eine Küstenlinie von nahe-     Die Wasserschifffahrtsdirektion (WSD) mit       trale in Hamburg. Hauptaufgabe der Zollver-
         zu 2.400 km und ca. 8.000 Quadratki-      verschiedenen Direktoraten und Büros ist ver-     waltung ist die Durchsetzung deutscher Zollbe-
lometer an Territorialgewässern. Ca.150.000        antwortlich für die Betriebssicherheit der See-   stimmungen. Der Fischereischutz obliegt dem
Schiffe pro Jahr laufen deutsche Häfen an,         verkehrswege sowie die Betriebssicherheit und     Landwirtschaftsministerium und dessen nach-
400.000 Schiffe bewegen sich pro Jahr in der       den Fluss des Seeverkehrs. Die WSD verfügt        geordneten Behörden. Es gibt Absprachen und
Deutschen Bucht und in den für uns relevan-        über eine dezentrale Organisationsstruktur.       Vereinbarungen zwischen all diesen Behörden,
ten Teilen der Ostsee. Dieser Seeverkehr muss        Im Fall sogenannter »Großschadenslagen«         um im Problemfall koordinierte Maßnahmen
sicher durch unsere Wasserstraßen geleitet         oder auch bei sogenannten Sonderlagen liegt       treffen zu können.
werden und hat Anspruch auf die Einhaltung         die Verantwortung für die Koordination von
seerechtlicher Konventionen.                       entsprechenden Maßnahmen beim Havarie-            In Deutschland ist man noch
  Die zahlreichen maritimen Aufgaben werden        kommando in Cuxhaven, das von Bund und            wenig sensibilisiert
von verschiedensten Behörden des Bundes            Ländern gemeinsam betrieben wird. Die Auf-
und der Länder wahrgenommen. Häufig sind           gaben der Bundespolizei (Bpol) werden haupt-        Seit dem 11. September 2001 aber wird of-
die Verantwortlichkeiten entlang den Küstenre-     sächlich in Neustadt sowie in Cuxhaven und        fensichtlich, dass die See von all ihren Anrainern
gionen dezentralisiert. Die Polizeigewalt in den   Warnemünde koordiniert. Ihre Hauptaufgabe         noch unter einem weiteren Aspekt gesehen
MARINEFORUM 10-2007
                                                                                                                                                     5
                                                                            fangsbetrieb am 16. Jan.       zung des Grundgesetzes, die den Einsatz der
                                                                            2007 aus einem Über-           Streitkräfte in diesen Fällen gestattet.
                                                                            gangsgebäude heraus auf-         Im Hinblick auf die Kosten und die Duplizie-
                                                                            genommen.                      rung von Fähigkeiten der ersten Variante er-
                                                                                                           scheint die Ergänzung des Grundgesetzes als
                                                                            Die Behörden in                angemessen und geboten.
                                                                            Deutschland ste-
                                                                            hen nach wie vor
                                                                            vor einem rechtli-                          Lösungsvorschlag:
                                                                            chen Dilemma                         Ergänzung des Grundgesetzes
                                                                                                            Bedrohung innerhalb der Territorial-
                                                                              Doch trotz dieser Be-                gewässer (Hoheitsgebiet),
                                                                           mühungen stehen die Be-                  Lösung: Art. 35 IV (neu):
                                                                           hörden in Deutschland              Reichen zur Abwehr eines besonders
                                                                           nach wie vor vor einem           schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel
                                                                           rechtlichen Dilemma:             nicht aus, so kann die Bundesregierung den
                                                                              Die für polizeiliche Voll-    Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mit-
werden muss: Sie ist ein verhältnismäßig offe-       zugsaufgaben zuständige Bpol (außerhalb des            teln anordnen. Soweit es dabei zur wirksa-
ner, nur schwer kontrollierbarer Zugangsweg          Küstenmeeres) und Wasserschutzpolizeien                men Bekämpfung erforderlich ist, kann die
für Terroristen aus dem hoheitsfreien Raum he-       (WSP) der Länder (im Küstenmeer) haben nicht           Bundesregierung den Landesregierungen
raus mitten hinein in die hochempfindliche           die in allen Bereichen erforderlichen Fähigkei-        Weisungen erteilen. Die Anordnung nach
wirtschaftliche und soziale Infrastruktur einer      ten zur Bekämpfung terroristischer Angriffe. Es        Satz 1 ist jederzeit auf Verlangen des Bun-
modernen Industriegesellschaft. Für diesen As-       fehlt insbesondere an jeglicher Kapazität im Be-       desrates, im Übrigen unverzüglich nach Be-
pekt ist man in Deutschland noch wenig sensi-        reich der Beseitigung von Minen, der ggf. not-         seitigung der Gefahr aufzuheben.
bilisiert – jedoch nicht etwa, weil die Nutzung      wendigen Anwendung von Gewaltmitteln zur
dieses Zugangs so unwahrscheinlich wäre, son-        Bekämpfung größerer See/Luftfahrzeuge, zur                    Bedrohung außerhalb der
dern lediglich deshalb, weil es bislang noch kei-    Aufbringung eines von Terroristen besetzten             Territorialgewässer (Hoheitsgebiet),
nen groß angelegten seewärtigen Anschlag mit         Handelsschiffes auf hoher See, zur Erkennung                   Lösung: Art. 87a V (neu):
Medienaufmerksamkeit gegeben hat. Dabei ist          von Massenvernichtungswaffen etc. Der Mari-              Außerhalb des Hoheitsgebiets der Bun-
die typisch terroristische Zielsetzung – nämlich     ne fehlt nach derzeitigem Verständnis der Ver-         desrepublik Deutschland dürfen die Streit-
die Erzeugung größtmöglicher Schadenswir-            fassung die Eingriffsbefugnis.                         kräfte nach den Regeln des Völkerrechts,
kung mit verhältnismäßig schlichten Mitteln –          In vielen Fällen verfügen die übrigen Voll-          auch zur Unterstützung der zuständigen
auf See und von See her in verschiedensten Va-       zugsorgane zwar über die rechtliche Verpflich-         Bundesbehörden, eingesetzt werden. Ein-
rianten denkbar.                                     tung und die einhergehenden Befugnisse, nicht          sätze bedürfen der Zustimmung des Deut-
   Eine Reaktion infolge des 11. Septembers ist      aber über die erforderlichen Fähigkeiten und           schen Bundestages; das Nähere regelt ein
die Einrichtung des Maritimen Sicherheitszen-        Mittel, um den anfangs dargestellten Aufgaben          Bundesgesetz.
trums in Cuxhaven, in dem erstmals alle zustän-      im Rahmen der Gefahrenabwehr gerecht zu
digen Behörden zumindest organisatorisch ge-         werden.
meinsam vertreten sind, um auf sogenannte              Dem könnte entweder dadurch begegnet                   Die Lösungsvorschläge zur Ergänzung des
»Sonderlagen« adäquat reagieren zu können.           werden, dass die Vollzugsorgane entsprechen-          Grundgesetzes sind sowohl im BMVg mit der
   Am 6. September 2005 wurde in einem               de Fähigkeiten (z. B. allwetterfähige Fahrzeuge       Abteilung »Recht« abgestimmt, als auch mit der
Bund-Länder Abkommen vereinbart, dass zur            mit entsprechender militärischer oder ver-            »Arbeitsebene« von BMI und BMJ. Eine offiziel-
besseren Koordination der zuständigen Behör-         gleichbarer Bewaffnung, die Fähigkeit zur             le Ressortabstimmung steht jedoch noch aus.
den ein Maritimes Sicherheitszentrum (MSZ)           Kampfmittelbeseitigung unter Wasser etc.) ent-           Die Marine beschränkt sich in ihrer Forderung
errichtet wird, dass die Aktivitäten der Bpol, der   wickeln, oder durch eine entsprechende Ergän-         auf diese beiden Artikel, weil diese den opera-
beiden Küstenwachzentren und des Havarie-
kommandos abstimmt. Die Marine beteiligt
sich an dem MSZ mit einem Verbindungsoffi-
zier, der über das Flottenkommando ggf. Un-
terstützungsleistungen der Marine anfordern
kann und zum gegenseitigen Lagebildaus-
tausch beiträgt.
   Die Organisation des MSZ greift nicht in die
originären Zuständigkeiten einzelner Behörden
ein, sondern dient vor allem der Kooperation
und der Koordination. Dies wird dadurch er-
reicht, dass alle Behörden unter einem Dach zu-
sammengefasst werden und ein gemeinsames
Lagebild erstellen. Im Fall sog. Sonderlagen
(Terroranschlag) übernimmt der Verantwortli-
che (z.B. GSG 9 Polizeiführer) und kann für die
Dauer dieser Lage Anweisungen an die übri-
gen Behörden erteilen. Die Marine ist darauf
vorbereitet, in einem solchen Fall personell auf-
zuwachsen und die Mitarbeit schichtfähig zu
garantieren.

Lesen Sie weiter im PDF
Vortrag_STAL_FltlAdm_von_Dambrowski_Molinari_Stiftung.pdf
                Maritime Sicherheit...




            Internationale Initiativen im Bereich
            maritimer Sicherheit und die Rolle der
            Deutschen Marine

            FltlAdm Klaus v. Dambrowski, STAL Fü M III




Anrede: (Herr Admiral!) (Meine Damen!) (Meine
Herren!)
In den kommenden 30 Minuten trage ich vor zum
Thema: “Internationale Initiativen im Bereich maritimer
Sicherheit und die Rolle der Deutschen Marine”


Meinen Vortrag habe ich wie folgt gegliedert:...
Ich möchte kurz die Situation der deutschen Küsten
beleuchten und auf Fähigkeiten und rechtliche
Zuständigkeiten vorhandener Behörden eingehen, dann
das Maritime Sicherheitszentrum unter Einbindung der
Marine vorstellen, um auf noch vorhandene Defizite im
rechtlichen Bereich hinzuweisen, die aus Sicht der
Marine mit Hilfe einer Grundrechtsergänzung zu
beheben wären. Schließlich will ich kurz die
wichtigsten Initiativen im Bereich der Maritimen
                                                          1
Sicherheit und die Deutsche Position dazu darstellen..
Führungsstab der Marine

     Internationale Initiativen im Bereich
    maritimer Sicherheit und die Rolle der
              Deutschen Marine
 Gliederung:
     1.   Der Raum, Kompetenzen und Zuständigkeiten
     2.   Das MSZ und die Rolle der Marine
     3.   Lösungsvorschlag: Ergänzung des Grundgesetzes
     4.   Internationale Initiativen:
          •   USA,Singapur, Italien
          •   SSN, AIS, MARISS
          •   NATO
          •   EU: MARSUR, SUCFIS
     5. Ausblick




                                                          2
  Führungsstab der Marine
                        Der Raum...




                              Küstenlinie:                        2.400 km
                              Schiffsbewegungen: 400.000 pro Jahr
                              Hafenbesuche:                       150.000 pro Jahr
                     Vortragender, Quelle, Datum oder ähnliches




Die deutschen Behörden sind verantwortlich für
eine Küstenlinie von nahezu 2.400 km. Und ca.
8.000 Quadratkilometer an Territorialgewässern.
Ca.150.000 Schiffe pro Jahr laufen deutsche Häfen
an, 400.000 Schiffe bewegen sich pro Jahr in der
Deutschen Bucht und in den für uns relevanten
Teilen der Ostsee. Dieser Seeverkehr muss sicher
durch unsere Wasserstraßen geleitet werden und
hat Anspruch auf die Einhaltung seerechtlicher
Konventionen.




                                                                                     3
                             Kompetenzen und
                              Zuständigkeiten


                                    Wasser- und
                                 Schiffahrtsdirektion


                                       Flottenkommando
                                                                  BPOL Leiststelle
              Bundesbehörde
             Landwirtschaft &
                Ernährung

              Havariekommando


                Leitstelle WSP
                                                         Zollbehörde




Die zahlreichen maritimen Aufgaben werden von verschiedensten
Behörden des Bundes und der Länder wahrgenommen. Häufig sind die
Verantwortlichkeiten entlang den Küstenregionen dezentralisiert. Die
Polizeigewalt in den Küstengewässern liegt grundsätzlich bei den 5
Bundesländern, die ihre Aktivitäten in einem Büro in Cuxhaven
abstimmen.
Die WSD mit verschiedenen Direktoraten und Büros ist verantwortlich
für
     die Betriebssicherheit der Seeverkehrswege
     sowie die Betriebssicherheit und den Fluss des Seeverkehrs.
Die WSD verfügt über eine dezentrale Organisationsstruktur.
Im Fall sogenannter “Großschadenslagen” oder auch bei sogenannten
Sonderlagen liegt die Verantwortung für die Koordination von
entsprechenden Maßnahmen beim Havariekommando in Cuxhaven,
das von Bund und Ländern gemeinsam betrieben wird. Die Aufgaben
der Bundespolizei werden hauptsächlich in Neustadt sowie in
Cuxhaven und Warnemünde koordiniert. Ihre Hauptaufgabe ist der
Schutz der Seegrenzen Deutschlands. Dies umfaßt z.B. den Kampf
gegen illegale Einwanderer. Die Zollverwaltung hat ihre Zentrale in
Hamburg. Hauptaufgabe der Zollverwaltung ist die Durchsetzung
deutscher Zollbestimmungen. Der Fischereischutz obliegt dem
Landwirtschaftsministerium und dessen nachgeordneten Behörden. Es
gibt Absprachen und Vereinbarungen zwischen all diesen Behörden,
um im Problemfall koordinierte Maßnahmen treffen zu können.


                                                                                     4
Seit dem 11. September 01 aber wird offensichtlich, dass
die See von all ihren Anrainern noch unter einem weiteren
Aspekt gesehen werden muss: Sie ist ein verhältnismäßig
offener, nur schwer kontrollierbarer Zugangsweg für
Terroristen aus dem hoheitsfreien Raum heraus mitten
hinein in die hochempfindliche wirtschaftliche und soziale
Infrastruktur einer modernen Industriegesellschaft. Für
diesen Aspekt ist man in Deutschland noch wenig
sensibilisiert – jedoch nicht etwa, weil die Nutzung dieses
Zugangs so unwahrscheinlich wäre,sondern lediglich
deshalb, weil es bislang noch keinen großangelegten
seewärtigen Anschlag mit Medienaufmerksamkeit gegeben
hat. Dabei ist die typisch terroristische Zielsetzung –
nämlich die Erzeugung größtmöglicher Schadenswirkung
mit verhältnismäßig schlichten Mitteln auf See und von See
her in verschiedensten Varianten denkbar.

                                                              5
     Das Maritime Sicherheitszentrum

               Das Maritime
          Sicherheitszentrum als
          Beispiel eines “Regional
           Surveillance Centres”




Eine Reaktion in Folge des 11. Septembers ist die
Einrichtung des Maritimen Sicherheitszentrums in
Cuxhaven, in dem erstmals alle zuständigen Behörden
zumindest organisatorisch gemeinsam vertreten sind,
um auf sogenante “Sonderlagen” adäquat reagieren zu
können.




                                                      6
           Bund / Länder Abkommen




            MSZ
           Cuxhaven

      Havariekommando


       Leitstelle WSP




Am 6. September 2005 wurde in einem Bund-Länder
Abkommen vereinbart, dass zur besseren Koordination
der    zuständigen     Behörden      ein     Maritimes
Sicherheitszentrum errichtet wird, dass die Aktivitäten
der Bpol, der beiden Küstenwachzentren und des
Havariekommandos abstimmt. Die Marine beteiligt sich
an dem MSZ mit einem Verbindungsoffizier, der über
das Flottenkommando ggf. Unterstützungsleistungen
der Marine anfordern kann und zum gegenseitigen
Lagebildaustausch beiträgt.




                                                          7
                  Maritimes Sicherheitszentrum

      Leiter des HavKdo     Koordinator LZ- See
                                        LZ-
                             Jährl. Wechselnder Vorsitz


                            Gemeinsames                        WSP
                            Lagezentrum
                                                                PoC

                          Kooperation
                                                          Fischereischutz
      Havariekommando
             (HK)                                             PoC
                                                                            Küsten-
                                                                            Küsten-
                                                      Zollangelegenheiten   wache
          (Maritime                                           PoC
       Notfallvorsorge)                                   Bundespolizei

                                                               WSV
                                                               PoC
                                                                            Marine


                          Administrativer Leiter der
                                    WSV




Die Organisation des MSZ greift nicht in die originären
Zuständigkeiten einzelner Behörden ein, sondern dient
vor allem der Kooperation und der Koordination. Dies
wird dadurch erreicht, dass alle Behörden unter einem
Dach zusammengefasst werden und ein gemeinsames
Lagebild erstellen. Im Fall sog. Sonderlagen
(Terroranschlag) übernimmt der Verantwortliche (z.B.
GSG 9 Polizeiführer) und kann für die Dauer dieser
Lage Anweisungen an die übrigen Behörden erteilen.
Die Marine ist darauf vorbereitet, in einem solchen Fall
personell aufzuwachsen und die Mitarbeit schichtfähig
zu garantieren. Im Gegensatz zu den früheren
Küstenwachzentren Nord- und Ostsee ist die Marine
mit     einem      Verbindungselement         permanent
eingebunden. Das MSZ hat seinen Anfangsbetrieb am
16. Jan. 2007 aus einem Übergangsgebäude heraus
aufgenommen.


                                                                                      8
  Führungsstab der Marine

                            Defizite
         Der zuständigen
         Polizeibehörden:
       -lückenloses Lagebild
   - Gewaltmittel zur Aufbringung
        ggf. Vernichtung von
         See/Luftfahrzeugen
       -Minenräumkapazität
         -Entdeckung von
     Massenvernichtungswaffen
           Der Marine:
     -Rechtliche Zuständigkeit



Doch trotz dieser Bemühungen stehen die
Behörden in Deutschland nach wie vor vor einem
rechtlichen Dilemma:
Die für polizeiliche Vollzugsaufgaben zuständige
Bpol (außerhalb des Küstenmeeres) und WSP der
Länder (im Küstenmeer) haben nicht die in allen
Bereichen die erforderlichen Fähigkeiten zur
Bekämpfung terroristischer Angriffe. Es fehlt
insbesondere an jeglicher Kapazität im Bereich der
Beseitigung von Minen, der ggf. notwendigen
Anwendung von Gewaltmitteln zur Bekämpfung
größerer See/Luftfahrzeuge, zur Aufbringung eines
von Terroristen besetzten Handelsschiffes auf
hoher       See,     zur      Erkennung       von
Massenvernichtungswaffen etc. Der Marine fehlt
nach derzeitigem Verständnis der Verfassung die
Eingriffsbefugnis.

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