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Das Luxemburger Schifffahrtsregister

Heinz D. Merz
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“Der kleinste Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist vergleichbar mit einem Schnellboot bei der Umsetzung der nationalen Gesetzgebung. Wir sind viel schneller und flexibler und den grossen Nachbarstaaten Frankreich, Belgien oder Deutschland schon weggefahren, bevor diese sich bewegen wie ein grosser Tanker.“ (Zitat des Premierministers Luxemburgs, Jean- Claude Juncker, in TV-Sendung mit Sabine Christiansen, im Jahr 2000)
Bezogen auf das Luxemburger Schifffahrtsregister ist das Grossherzogtum sogar Sprint-Europameister. Zur Erklärung sei der geschichtliche Hintergrund erwähnt:
In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelte sich das „Finanzzentrum“ Luxemburgs, das Land hat ca. 425.000 Einwohner, die Stadt davon ca. ein Fünftel, mit internationalen Finanzinstituten, Versicherungsunternehmen, internationalen Holdings nach Luxemburger Recht, den 4 EU-Institutionen, deren angegliederten Behörden und der Europäischen Investitionsbank so positiv, dass die wirtschaftliche Expansion auch den maritimen Sektor erreichte. Bereits am 07. November 1990 hatte das Luxemburger Parlament (Chambre de Députes) den Beschluss gefasst ein Schifffahrtsregister einzurichten. Dieser Beschluss, der sogenannte „Maritime Act“ trat am 02. Januar 1991 in Kraft.

Quelle: MarineForum
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Autor
  • Heinz D. Merz
    Dipl.-Kfm. Heinz D. Merz

    Am 31.05.1958 bin ich in Bad Ems an der Lahn geboren. Nach Schulzeit und einer Lehre als Verwaltungsangestellter trat ich am 01. Juli 1977 in die Bundesmarine ein und absolvierte die Grundausbildung sowie den Maatenlehrgang der Ausbildungsreihe 61 (Stabsdienst) in List auf Sylt. Im darauffolgenden Jahr stieg ich nach einer 6-montigen Zwischenzeit beim...

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